HÄRTING KI-Tag | 30.11.2023
Die datenschutzrechtlichen Anforderungen für Online-Services richten sich nicht nur nach dem allgemeinen Datenschutz - der DSGVO. Verantwortliche müssen darüber hinaus die internetspezifischen Datenschutzvorschriften auf nationaler Ebene (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz - TTDSG) beachten. Zusätzlich ist das Recht der elektronischen Kommunikation (ePrivacy) zu berücksichtigen. Darunter fallen Regelungen des Kodex zur elektronischen Kommunikation sowie des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes. Das Handbuch erläutert ausgehend von Websites und Apps und sodann überleitend anhand der gängigsten Praxisfälle die rechtlichen Anforderungen an die Praxis des Onlinedatenschutzes in Unternehmen und Behörden. Dabei wird insbesondere das Verhältnis zwischen dem europäischen und nationalen Recht dargelegt und auf den unterschiedlichen Schutzbereich der Rechtsakte eingegangen. Aktuelle Gerichtsentscheidungen des EuGHs und der nationalen Gerichte werden ebenso erläutert wie Veröffentlichungen der Datenschutzaufsichtsbehörden.
Jeden Monat beschäftigen wir uns für den Absolit-Blog mit Aktuellem aus dem E-Mail-Marketing, stellen neue Urteile vor oder besprechen eine geänderte Gesetzeslage.
Am 31.03.2023 findet der jährliche Datenschutztag statt. Dieser bietet Ihnen die Möglichkeit von Expertinnen & Experten des Datenschutzrechts über aktuelle Thematiken im Datenschutz aufgeklärt zu werden.
Die erste Ausgabe aus dem Jahr 2023 der Zeitschrift Privacy in Germany ist erschienen.
Nach drei Jahren Zwangspause fand am 25.10.2022 in den Kanzleiräumen von HÄRTING Rechtsanwälte der 8. Datenschutztag des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel e.V. (bevh) statt
Kritische Auseinandersetzung von RA Sebastian Schulz mit dem Beschluss der DSK vom 22.09.2021
Den Datenschutz zu beachten ist eine existenzielle Vorgabe in fast allen Bereichen von Wirtschaft und Verwaltung. Informationsverarbeitung ist einerseits unverzichtbar, andererseits gilt es die Freiheitsrechte »betroffener Personen« insbesondere angesichts stetig fortschreitender technischer Entwicklungen, weiterhin zu gewährleisten. Die Kommentierung stellt das diesen Konflikt lösende Recht praxisnah dar. Die Regelungen, die sich speziell der digitalen Lebenswelt der Bevölkerung annehmen, bedürfen dabei besonderer Betrachtung. Die bislang getrennt erschienenen Kommentierungen der DS-GVO und des BDSG werden in dieser Neuauflage zusammengefasst. Sie berücksichtigt neue gesetzliche Reglungen, u. a. im Beschäftigentendatenschutz oder in der Telekommunikation sowie aktuelle Rechtsprechung, Literatur und Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden.
Gast in Folge 7 von HÄRTING.fm ist unser Kollege Sebastian Schulz - zu seinem Leib-und-Magen-Thema: Direktmarketing
Für die vorgesehene Evaluation der DSGVO hat die Datenschutzkonferenz unter Federführung des Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg eine Stellungnahme erarbeitet.
Berlin: Unsere Kolleg:innen zu den Auswirkungen der DSGVO in der Schweiz oder Polen, mit einem Update zur Gesetzgebung und im Workhop zur gemeinsamen Verantwortllichkeit.
In einem kürzlich verkündeten Urteil hat das Landgericht München I (Endurt. v. 19.01.24 – 37 O 4402/23) zum Inhalt und der Reichweite des sog. Kopplungsverbots aus Art. 7 Abs. 4 DSGVO geurteilt. Die Entscheidung zeigt einmal mehr, dass ein „absolutes“ Kopplungsverbot im Datenschutzrecht nicht besteht.